19 Juni 2024
17:30
22:00
Am 18.06 feiern wir die Eröffnung der Sonderausstellung „Licht und Materie"!
Address / Location
Auditorium des Deutschen Museums
Museumsinsel 1
80538
München
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Eröffnung der Sonderausstellung „Licht und Materie“
Seit Beginn des 20. Jh. entdecken Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neue Phänomene in der Wechselwirkung zwischen Licht und Materie, die sich unserer Intuition entziehen, aber mit Hilfe der Quantentheorie erklärt werden können.
Die Ausstellung "Licht und Materie" präsentiert die Grundlagen der Quantenoptik und zeigt, wie sich das Verständnis von Licht und Materie im letzten Jahrhundert gewandelt hat. Sie gibt damit auch einen Ausblick auf die Quantenwissenschaften und Quantentechnologien, die heute intensiv erforscht werden.
Wir freuen uns sehr, die Ausstellung am 18. Juni 2024 ab 6:30 PM gemeinsam mit angesehenen Gästen zu eröffnen und ein spannendes Programm anlässlich der Feier anbieten zu können. "Licht und Materie" ist ein Projekt des Deutschen Museums und wird unterstützt durch den Exzellenzcluster Munich Center for Quantum Science and Technology.
Programm
Ralph Caspers
Begrüßung
Prof. Dr. Wolfgang M. Heckl | Generaldirektor des Deutschen Museums
Grußwort
Staatsminister Markus Blume | Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Podiumsdiskussion zur Zukunft der Quantentechnologien
Prof. Dr. Monika Aidelsburger | Ludwig-Maximilians-Universität München und Max Planck Institut für Quantenoptik
Prof. Dr. Immanuel Bloch | Ludwig-Maximilians-Universität München und Max Planck Institut für Quantenoptik
Prof. Dr. Wolfgang M. Heckl | Generaldirektor des Deutschen Museums
Prof. Dr. Barbara Kraus | Technische Universität München
Dr. Michael Mei | Menlo Systems GmbH
Abendvortrag
„Quantenphysik sichtbar gemacht“ - Prof. Dr. Wolfgang Ketterle | Massachusetts Institute of Technology, Cambridge
Die Eröffnung der Sonderausstellung "Licht & Materie" wird gemeinsam vom Exzellenzcluster MCQST und dem Deutschen Museum organisiert.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur für eingeladene Gäste zulässig ist.